Allgemeinverfügung Nachtsichttechnik
Schon in der Jagdbeiratssitzung im letzten Jahr hat es bei Ihnen großen Zuspruch gefunden, dass der Landkreis Augsburg großzügig Nachtsichttechnik genehmigt.
Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert. Für Jäger ist die Verwendung von Nachtsichttechnik nach dem Waffenrecht erlaubt. Nach dem Jagdrecht ist weiterhin eine Erlaubnis der unteren Jagdbehörde notwendig.
Das Schwarzwildvorkommen im Landkreis ist weiterhin hoch. Im letzten Jahr erreichten wir eine Strecke von 3400 Stück. Die Nachfrage nach Nachtsichttechnik ist weiterhin ungebremst.
Um die Jäger bei der nachhaltigen Schwarzwildbejagung zu unterstützen haben wir uns daher entschlossen, den Einsatz von Nachtsichttechnik im gesamten Landkreis per Allgemeinverfügung zu genehmigen. Ab sofort müssen Jäger daher keinen Antrag
bei der UJB mehr stellen. Nur für Begehungsscheininhaber und Jagdgäste ist eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers erforderlich.
Die Allgemeinverfügung wurde im gestrigen Amtsblatt veröffentlicht. Zu Ihrer Information füge ich sie an diese E-Mail an.
Auf dem Wildtierportal (https://www.wildtierportal.bayern.de/) hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, weitere Infos angekündigt. Es lohnt sich daher, diese Seite bei offenen Fragen im Auge zu behalten.
PDF Dateien:
200506_allgemeinverfuegung-nachtsichttechnik
erlaubnis-nachtsichttechnik-durch-jp