Anstehende Änderungen im Waffenrecht

Am 13. Juni 2025 hatte der Bundesrat dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes vorgelegt, u.a. hinsichtlich der Freigabe von Nachtzielgeräten anstelle der fehleranfälligen Koppelung von Vorsatzgeräten und Zielfernrohren. Daraufhin begann das Innenministerium mit einer Evaluierung des Waffenrechtes auf Basis des schwarz-roten Koalitionsvertrages, die bis 2026 zu einer Weiterentwicklung des Waffenrechtes führen soll.

Der Deutsche Jagdverband hat seine Stellungnahme zur Evaluierung bereits im Oktober 2025 abgegeben, in der u.a. die unklaren Regelungen zur Aufbewahrung der Schlüssel für Waffenschränke thematisiert werden. Auch der Bayerische Jagdverband nahm Stellung im Rahmen der Verbandsbeteiligung und thematisierte u.a. den Abbau nationaler Überregulierung.

Nunmehr hat der Bundesverband zivile Langwaffen e.V. (BZL) eine Broschüre mit dem Titel Gemeinsam für ein besseres Waffenrecht vorgelegt und benennt darin 26 konkrete Änderungsvorschläge im Waffenrecht, wie zum Beispiel

  • die Streichung von Schalldämpfern aus der Liste der Schusswaffen,
  • die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik,
  • die Forderung nach genereller Freigabe von Nachtzielgeräten anstelle der fehleranfälligen Vorsatz-/Nachsatzkoppelung (wie auch vom Bundesrat gefordert),
  • den Verzicht von Mengenbeschränkungen bei Langwaffen für Jäger und
  • die Einführung eines digitalen Managements des Legalwaffenbesitzes anstelle von Papierformularen (wie es z.B. in Österreich seit Jahren eingeführt ist und wie es die Bundesdruckerei bereits im Jahr 2018 als schnell umsetzbar bezeichnete).

Zum Bundesverband zivile Langwaffen:
Der Deutsche Jagdverband ist Mitglied im BZL, der gegenüber der Politik die Interessen der Jäger, Sammler, Sportschützen und anderer Legalwaffenbesitzer vertreten will, nicht aber der Bayerische Jagdverband.

Als einziger Landesjagdverband hat sich der Bayerische Jagdverband im Jahr 2024 auch nicht an der Petition des BZL gegen die Verschärfung des Waffenrechtes durch die Ampel-Koalition beteiligt, weil "Jäger hier nicht verdächtigt und diskriminiert würden". Dieses sowohl von Jägern als auch anderen Waffenbesitzern als unsolidarisch empfundene Verhalten des BJV-Präsidiums unter Ernst Weidenbusch führte nicht zuletzt innerhalb des Verbandes zu erheblicher Unruhe.