VERSICHERUNGEN

Jagdhunde-Unfallversicherung

Nicht jeder Jagdscheininhaber kann einen eigenen Jagdhund halten und führen. Dennoch bilden brauchbare Jagdhunde das Rückgrat unserer Tätigkeit, weil wir sie waidgerecht und auch gesetzeskonform ausführen. Wir Jäger haben also alle den Nutzen aus der Leistung der Hunde und der Hundeführer, das Risiko für die Gesundheit des Hundes bei Nachsuchen und Drückjagden lag aber bislang allein bei den Hundeführern. Hier ist die Solidarität aller Jagdkameraden gefragt.

Deshalb hat sich die Jägervereinigung Augsburg, neben zahlreichen Kreisgruppen des BJV, ab 01.07.2014 an einer Jagdhunde-Unfallversicherung für alle Mitglieder beteiligt. Die gesamt Kreisgruppe ist geschlossen versichert – vorerst für ein Jahr. Über den weiteren Beibehalt der Versicherung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

Die Vertragsgrundlagen (Download) und die Versicherungsleistungen (Download) geben einen Überblick über die versicherten Risiken. 

Jagd-Rechtsschutzversicherung

Bereits vor einiger Zeit hat sich die Jägervereinigung Augsburg entschlossen, eine Jagd-Rechtsschutzversicherung bei der D.A.S. für ihre Mitglieder abzuschließen. Versichert sind die Hauptmitglieder, Nebenmitglieder erhalten ggf. Versicherungsschutz über ihre Erst-Kreisgruppe.

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich im Zusammenhang mit der Jagd und/oder Waffenbesitz. Der Umfang erstreckt sich auf Rechtsschutzleistungen bei Fragen des Schadenersatzes, des Vertragsrechts, bei Sozialversicherungsfragen, des Verwaltungsrechts, des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Die Leistungen und die Vorgehensweise bei der Schadensmeldung sind in einer Kurzdarstellung (pdf-Download) zusammengefasst.

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